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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildagentur linnea images

Stand 2. Mai 2007

A. Allgemeines

1. AGB freibleibend

Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten durch die Bildagentur linnea images erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert individuell ausgehandelt und vereinbart werden.

2. Abweichende AGB des Bestellers

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Bildagentur linnea images. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl im Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials, als auch dem Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, anderenfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.

3. Widerspruch des Bestellers gegen die AGB

Eine Ablehnung der Lieferbedingungen der Bildagentur linnea images erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials" und diesbezüglicher schriftlicher Bestätigung gegenüber der Bildagentur linnea images vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.

4. Reklamation des gelieferten Bildmaterials

Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung der Bildagentur linnea images für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.

5. Nutzung des Bildmaterials

Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem die Bildagentur linnea images der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. „Low-Resolution-Material" aus der Agentur-Website darf nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt. Die Bildagentur linnea images ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial/die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur linnea images nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.

6. Eigentumsrecht des Bildmaterials

Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Bildagentur linnea images/des Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.

7. Nutzungsrechte am Bildmaterial, Dias

Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen. Falls Originaldias versandt wurden, verpflichtet sich der Besteller ausdrücklich zur sorgfältigsten und pfleglichsten Behandlung der Bilder. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seineVerwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 90 Kalendertagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten ebenfalls von 90 Kalendertagen.

8. Nutzung der digitalen Bilddatenbank Jeder registrierte Besteller hat nach Anmeldung und Akzeptanz der AGB die Möglichkeit, in der digitalen Bilddatenbank im Internet zu recherchieren und gefundenes Bildmaterial herunterzulanden. Die zur Verfügung gestellten Benutzerdaten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Im Falle des Zuwiderhandelns haftet der Besteller für den entstandenen Schaden. Die Bildagentur linnea images behält sich im Falle einer Verletzung der AGB vor, die Zugangsdaten des Kunden zu sperren. Ausländische Kunden aus EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten, welche unternehmerisch tätig sind, sind verpflichtet, der Bildagentur linnea images ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Dies kann per Post oder per E-Mail geschehen. Wird diese nicht übermittelt, wird zum Bildhonorar die gesetzliche Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland berechnet. Der Gebrauch der digitalen Datenbank der Bildagentur linnea images erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten des Bestellers. Die Betriebszeiten können von der Bildagentur linnea images jederzeit aufgrund technischer Anpassungen oder anderer Umstände geändert werden. Der Besteller hat keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der E-Commerce-Plattform.

9. Layoutnutzung zur internen Nutzung

Die Verwendung der Layoutdateien zu geschäftsinternen Sichtungs-, Präsentations- und Gestaltungszwecken ist ein kostenloser Service von linnea images. Dies gilt jedoch nicht für öffentliche Vorführungen und Präsentationen. In diesem Fall ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur einzuholen, wobei eine erneute Honorarvereinbarung erfolgt.

10. Versandkosten und Gebühren

Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Versandkosten berechnet. Für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen berechnet die Bildagentur linnea images Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben; dies gilt auch im Falle der Beschaffung entsprechenden digitalen Bildmaterials bzw. entsprechender elektronischer Bilddaten. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren erfolgt nicht. Mit der Bezahlung der Gebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte (s. ergänzend Rubrik B. 7.). Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.

B. Honorare

1. Honorarpflicht

Jede Nutzung des Bildmaterials der Bildagentur linnea images ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung zu Layoutzwecken und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o. ä. Techniken zum Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2. Honorarhöhe

Honorare sind vor Verwendung jeglichen Bildmaterials zu vereinbaren. Sie richten sich nach dem Medium. Art und Umfang der Nutzung sind der Bildagentur linnea images anzugeben. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Bildagentur linnea images berechnet; im übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Benutzungsrechte in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind ohne jeden Abzug an die Bildagentur linnea images zu zahlen.

3. Aufschlag zum Honorar

Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4. Honorar für einmalige Nutzung

Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung des angegebenen Zwecks, Umfangs und Sprachraumes. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bildagentur linnea images. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe von Bildmaterial der Bildagentur linnea images gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Honorar bei neuem Medium

Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD-Hülle. eine DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Besteller hat die Bildagentur linnea images über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und erfordern mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars.

7. Scanns und Bildübertragungen

Kosten für Scanns und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet. Für aufwendige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu entrichten; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwandes.

8. Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten

Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Besteller zu tragen; dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.

9. Vergabe von Nutzungsrechten

Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Bildagentur linnea images berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.

10. Rückerstattung von Honorar

Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.

11. Angabe von Daten bei Honorarzahlungen

Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und des Namens des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann. Außerdem ist der Bildagentur linnea images bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation und an welcher Stelle verwendet wurde.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1. Nutzungsrecht

Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhaber einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw., obliegt dem Besteller.

2. Entstellung, tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Besteller schadensersatzpflichtig; ferner hat der Besteller in einem solchen Fall die Bildagentur linnea images von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.

3. Weitergabe des Bildmaterials und anderer Daten

Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet (s. dazu auch Rubrik B. 4.). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internetnegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Bildagentur linnea images. Der Besteller ist verpflichtet, der Bildagentur linnea images Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

4. Pressekodex

Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für Bildbeschriftungen übernimmt linnea images keine Haftung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautors durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt die Bildagentur linnea images keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

5. Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten

Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Besteller zu beachten.

6. Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften

Die Bildagentur linnea images behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller am bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.

7. Versandrisiko für die Rücksendung

Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Besteller. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur linnea images durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB). Bezüglich des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen i. V. m. dem „Anhang zur Rubrik E. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten der Bildagentur linnea images gehen in diesem Zusammenhang zu Lasten des Bestellers.

D. Urheberrecht/ Belegexemplar

1. Urheber – und Agenturvermerk

Die Bildagentur linnea images verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Anbringung sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautor, als auch eines Agenturvermerks auf die Bildagentur linnea images, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Besteller hat die Bildagentur linnea images von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2. Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien

Ziffer 1. gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Veröffentlichung im Druck

Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

4. Veröffentlichung im Internet

Bei Veröffentlichungen im Internet hat der Besteller der Bildagentur linnea images ein Link zur Prüfbarkeit der korrekten Verwendung zuzusenden.

E. Vertragsstrafe/ pauschalierter Schadensersatz
(vgl., ergänzend Anhang E)

1. Unberechtigte Verwendung, Entstellung oder Weitergabe

Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des Bildmaterials der Bildagentur linnea images, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Besteller eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2. Fehlender Urheber- und/ oder Agenturvermerk

Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so hat die Bildagentur linnea images Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von - ggf. jeweils - 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3. Verspätete Rückgabe, Nichtrückgabe

Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig gemäß Anhang zu E. 1. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu E. 2c. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Besteller der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist (ständige Geschäftsbeziehung). Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu E. 1. fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/ oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

4. Beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen

Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu E. 2. . Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bildagentur linnea images die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben der Bildagentur linnea images weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatzfotografien werden von der Bildagentur linnea images nicht akzeptiert.

5. Aufgefundene und zurückgegebene Bildvorlagen

Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes; die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.

6. Versiegelung

Analoges Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet, deren Höhe sich aus dem Anhang zu E. 3. ergibt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

F. Zahlungsbedingungen. Gerichtsstand. Sonstiges

1. Verzugszinsen

Rechnungen der Bildagentur linnea images sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Nach Ablauf der Fälligkeit berechnet die Bildagentur linnea images Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. l BGB.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Berlin.

3. Anwendung deutsches Recht

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.5

4. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

5. Einverständniserklärung des Kunden zur Datenspeicherung

Der Besteller ist damit einverstanden, dass die Bildagentur linnea images seine personenbezogenen Daten, die er uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen übermittelt, speichert und elektronisch verarbeitet.

Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz)

1. Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials pro Stück und Tag:

- bei Color-Dias, Farbvorlagen und Negativen: Euro 1,50
- bei s/w-Vorlagen: Euro 0,80

2. Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust von Colordias, Farbvorlagen, Negative (also von sämtlichem Original-Bildmaterial):

a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: Euro 150,00
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt: Euro 250,00
c) Verlust/Zerstörung:
-Dias bis 6x9: Euro 500,00
-Dias 9x 12 und 13x18: Euro 600.00
-Dias 18x24: Euro 1.000,00

3. Layout-Gebühren:

100,00 Euro



 
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